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Studentische SelbstverwaltungStudent Union
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Studentische Selbstverwaltung

Seit dem WS 2008/09 aktiv in der studentischen Selbstverwaltung?

Wenn Sie sich in Selbstverwaltungsorganen der Hochschule oder der Studierendenschaft betätigen oder betätigt haben, kann Ihnen nach Ablauf Ihres Stundungsanspruchs nach § 6c HmbHG dieser um höchstens zwei weitere Semester verlängert werden. Diese Möglichkeit, die der § 6b, Absatz 6, Nr. 3 des HmbHG bietet, hat die HCU genutzt um eine entsprechende Satzung zu erlassen. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten des HmbHG in seiner Fassung vom 23. September 2008. Somit können alle Studierenden, die sich seit dem Wintersemester 2008/09 in einem Selbstverwaltungsorgan der Hochschule oder der Studierendenschaft betätigen oder betätigt haben, einen Antrag auf Verlängerung des Stundungsanspruches stellen. Wichtig ist hierzu:

  • Sie haben keinen bestehenden Stundungsanspruch gemäß § 6c HmbHG mehr.
  • Das Selbstverwaltungsorgan, in dem Sie aktiv sind oder waren, ist nach HmbHG konstituiert.
  • Pro aktives Semester erhalten Sie eine Verlängerung des Stundungsanspruches für ein Semester, diese Verlängerung kann längstens für zwei Semester in Anspruch genommen werden.
  • Sie haben einen schriftlichen Nachweis des Selbstverwaltungsorgans darüber, dass es nach HmbHG konstituiert ist und in welchem Zeitraum Sie sich entsprechend engagiert haben.
  • Sie müssen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Verlängerung des Stundungsanspruches stellen und entsprechende Nachweise einreichen.

Ihren Antrag sowie den Nachweis über Ihre Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan der Hochschule oder der Studierendenschaft geben Sie bitte in Ihrem FrontOffice ab. Sie können diese aber auch direkt an das BackOffice (AdHOCH) schicken.

HCU Hamburg 
Studierendenverwaltung
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg

FrontOffice City Nord
HafenCity Universität
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg
Öffnungszeiten täglich von 09.00 – 12.00 Uhr

Front Office Averhoffstraße
HafenCity Universität
Averhoffstarsse 38
22085 Hamburg, Raum 03
Öffnungszeiten 9.00 - 12.30 Uhr

Antrag auf Stundung der Studiengebühr

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Antrag auf Stundung der Studiengebühren für Studierende, die sich ab dem WS 2008/09 in nach HmbHG konstituierten Organen der studentischen Selbstverwaltung betätigt haben und denen kein Stundungsanspruch nach § 6c HmbHG zusteht.
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