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Rückmeldung

Keine Rückmeldung ohne vollständige Zahlung des Semesterbeitrages und der Studiengebühr

Der Gesetzgeber hat im Herbst 2008 das Studiengebührenmodell novelliert und entschieden, dass die Studiengebühr mit der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung zu zahlen ist. Bisher hat die HCU diese Regelung flexibel gehandhabt, um Ihnen die Umstellung auf die neue Gesetzgebung, die im WS 2008/09 in Kraft getreten ist, zu erleichtern.

Ab dem Sommersemester 2010 gilt: Wenn Sie sich immatrikulieren oder zurück melden möchten, müssen Sie sowohl den Semesterbeitrag als auch die Studiengebühr gezahlt haben. Daraus folgt, dass Sie erst dann Ihre Semesterunterlagen erhalten werden, wenn beide Beträge auf dem Konto der HCU eingegangen sind.

Es gibt folgende Ausnahmen:

 · Auch die Zahlung des Semesterbeitrages und eine abgegebene gültige Stundungserklärung führen zur Rückmeldung.

· Studierende, die ein Urlaubs- oder Praxissemester bewilligt bekommen haben, müssen die Studiengebühr nicht zahlen.    

· Sollten Sie einen Antrag auf Befreiung oder Stundung der Studiengebühr gestellt haben, müssen Sie die Studiengebühr nicht zahlen, so lange über den Antrag nicht entschieden wurde. Dies gilt allerdings nur für Anträge, die fristgerecht vor Beginn des Semesters gestellt wurden (31. März für das Sommersemester, 30. September für das Wintersemester).       

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