Keine Befreiung für Kindererziehung
Eine Befreiung von der Gebührenpflicht aufgrund der Erziehung und Betreuung von Kindern unter 14 Jahren ist nur noch für Studierende möglich, die bereits die Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschritten haben. Für das Wintersemester 2008/09 gilt eine Übergangsregelung…weiterlesen
Ab dem Sommersemester 2009 gilt für Studierende, die die Regelstudienzeit zzgl. zwei Semester überschritten haben und ein Kind unter vierzehn Jahren erziehen und betreuen, folgendes: Um von der Zahlungspflicht befreit zu werden, müssen Sie spätestens vor Beginn des Semesters (31. März für das Sommersemester und 30. September für das Wintersemester) einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte fügen Sie dem Antrag eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Meldebescheinigung bei, aus der hervorgeht, dass Sie und das Kind am gleichen Wohnort gemeldet sind.
Bei Adoptiv- oder Pflegekindern ist an Stelle der beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde eine beglaubigte Kopie der Adoptionsurkunde bzw. des Pflegschaftsnachweises einzureichen.
Tritt der Antragsgrund im laufenden Semester ein, kann auch dann noch ein Antrag gestellt werden.
Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:
HCU Hamburg
Studierendenverwaltung
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg










