Abschluss des Studiums
Ab dem Wintersemester 2008/09 gilt:
Auch wenn Sie kurz vor Abschluss des Studiums stehen gilt: Wenn Sie sich in ein Vorlesungssemester zurück melden, müssen Sie mit dem ersten Tag im Semester die vollen Studiengebühren bezahlen. Es ist dabei unerheblich, wie lange Sie in dem Semester eingeschrieben bleiben, oder welche Leistungen Sie noch erbringen müssen.
Sollten Sie keine Leistungen mehr erbringen müssen, müssen Sie sich nicht zurück melden. Dass heißt, wenn lediglich eine Benotung oder die Ausstellung des Zeugnisses ausstehen, müssen Sie weder den Semesterbeitrag noch die Studiengebühren bezahlen!
Sollten Sie sich vor dem Ablegen Ihrer Prüfung exmatrikulieren, fällt für die Prüfung zurzeit eine Gebühr in Höhe von 375,00 Euro an.










