Liebe Studierende der HafenCity Universität Hamburg,
zum Wintersemester 2008/09 gilt das neue Studiengebührengesetz.
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, bitten wir Sie sich ausreichend zu informieren. Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen die neuen Regelungen.
- Allgemeines mehr..
- Das Wichtigste in Kürze mehr…
- Wer ist stundungsberechtigt mehr...
- Stundungsberechtigung für ausländische Studierende mehr…
- Studiendarlehen mehr…
- Ausnahmen von der Gebührenpflicht mehr…
- Keine Befreiung für Kindererziehung mehr…
- Keine Befreiung aufgrund einer Behinderung/chronischen Erkrankung mehr…
- Übergangsregelung mehr…
- Verlängerung des Stundungsanspruches für Mitglieder in der Studentischen Selbstverwaltung mehr…
- Zahlungsfristen und Bankverbindung mehr…
Und schließlich teilen wir Ihnen mit, was Sie bei der Antragsstellung unbedingt beachten sollten mehr…
…und stellen alle Dokumente und Formulare sowie die am häufigsten gestellten Fragen zu den Studiengebühren (FAQ) und die gesetzlichen Richtlinien für Sie noch einmal in einer Übersicht zusammen mehr…
Ein wichtiger Hinweis – darauf sollten Sie unbedingt achten!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass grundsätzlich jede/r Studierende zur Zahlung verpflichtet ist. Wird trotz festgestellter Pflicht die Gebühr nicht vollständig oder nicht fristgerecht auf das Konto der HCU entrichtet, ist die Hochschule aufgrund § 42 Abs. 3, Nr. 4 ermächtigt, die Exmatrikulation vorzunehmen.










