Studienplatzvergabe
Zurzeit sind alle grundständigen Studiengänge der HCU Hamburg zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt für jedes Zulassungsverfahren eine festgelegte Anzahl von zu vergebenden Studienplätzen.
Da meist mehr Studienplatzbewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden im Hamburger Vergabeverfahren die Studienplätze nach folgenden Quoten vergeben:
- Nachteilsausgleiche
- 7,5% der Plätze für Härtefälle
- bis zu 15 % der Plätze für Ausländer, die Deutschen nicht gleichgestellt sind.
Von den danach verbleibenden Plätzen werden
- 10 % der Studienplätze anhand einer Wartezeitrangliste vergeben und die restlichen
- 90 % anhand eines Rankings, welches sich an Leistung, Eignung und Motivation orientiert. 2% dieser Quote werden an Bewerberinnen und Bewerber nach § 38 Hmb. Hochschulgesetz verteilt.
Wartezeitrangliste
Bei der Vergabe der Studienplätze nach Wartezeitrangliste werden alle vollen Semester (Halbjahre) nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung angerechnet. Maximal werden sechzehn Halbjahre berücksichtigt. Alle bereits mit einem Studium an einer deutschen Hochschule zugebrachten studierten Semester an deutschen Hochschulen werden von dieser errechneten Wartezeit wieder abgezogen.
Das Ranking nach Leistung, Eignung und Motivation erfolgt für die Bachelorstudiengänge anhand eines Punktesystems. Bitte beachten Sie, dass die Kriterien Leistung und Wartezeit immer getrennt bewertet werden. So führt z.B. die Wartezeit nicht zur Verbesserung der Leistung durch den Abzug von Zehntelnoten.
Das Ranking für Masterstudiengänge erstellt die jeweilige Auswahlkommission des Studienganges. Dies geschieht insbesondere durch die Einbeziehung von:
- der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- den Noten aus Pflichtkursen oder fachlich einschlägige Einzelnoten
- Auswahlgesprächen
- Ergebnissen von Eignungsfeststellungsverfahren
- einschlägigen Berufserfahrungen oder praktischen Tätigkeiten
- schriftlichen Erläuterungen zur Begründung der Studien- und Berufswahl (Motivationsschreiben)
Die HCU Hamburg vergibt 7,5% der Studienplätze auf Antrag an Personen, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Diese Härtefallquote ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) geregelt.
Der Härtefallantrag ist somit ein vorsorglich gestellter Antrag auf Befreiung von den allgemeinen Auswahlmaßstäben wie dem Grad der Eignung und Motivation bzw. der Wartezeit.
Er kann nur von Personen gestellt werden, die erstmalig ein Studium aufnehmen möchten. Da nur wenige Studienplätze für Härtefälle zu vergeben sind, stellt die Rechtssprechung an die Anerkennung eines Härtefalles strenge Anforderungen. Die Anforderungen und Härtegesichtspunkte sind in der Härtefallrichtlinie der HCU geregelt.
Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag vergeben. Eine außergewöhnliche Härte kann bei Personen vorliegen, bei denen besondere gesundheitliche, familiäre, wirtschaftliche oder soziale Umstände die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Ein Härtefallantrag ist im Onlineverfahren in elektronischer Form zu kennzeichnen und ausführlich zu begründen. Die Gründe sind durch entsprechende amtlich beglaubigte Belege (z.B. fachärztliches Gutachten; Geburtsurkunde; Meldebescheinigung) nachzuweisen. Der vollständige Härtefallantrag muss mit dem Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfristen eingereicht werden.
Bei der Entscheidung über den Grad der außergewöhnlichen Härte werden nur solche Umstände berücksichtigt, die innerhalb der Antragfristen nach § 3 HCUZO hinreichend belegt worden sind.
Ein unvollständiger Härtefallantrag (fehlende Nachweise) wird abgelehnt. Wird ein Härtefallantrag nicht berücksichtigt oder genehmigt, wird die Bewerbung nach den allgemeinen Auswahlmaßstäben geprüft.
Liegen mehr anerkennungsfähige Härtefallanträge vor, als Studienplätze im Rahmen der Härtequote zur Verfügung stehen, entscheidet die Leitung der Studierendenverwaltung oder die Vertretung über die Platzvergabe nach dem Grad der vorliegenden Härte. Bei gleichem Härtegrad entscheidet das Los.










