Nachrückverfahren
Anfang August wird allen ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern durch einen Zulassungsbescheid ein Studienplatz angeboten, den sie innerhalb von 10 Tagen annehmen müssen. Damit die nicht angenommenen Studienplätze nicht unbesetzt bleiben, rücken die Rangnächsten nach. Kontinuierlich werden deshalb erneut Zulassungsbescheide erlassen. Auch hier kann es wieder zu der Situation kommen, dass Bewerberinnen und Bewerber den Studienplatz nicht annehmen.
Noch bis vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit werden an die Bewerberinnen und Bewerber Studienplätze vergeben, die die Rangnächsten der jeweiligen Quote sind (Nachrückverfahren).
Das Zulassungsverfahren ist in einem Studiengang abgeschlossen, wenn alle Nachrücklisten erschöpft sind oder alle verfügbaren Studienplätze durch Einschreibung besetzt wurden. Sollten trotz des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei sein, werden diese gegebenenfalls in den aktuellen Hinweisen bekannt gegeben.










