Immatrikulation
Innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides muss der Studienplatz angenommen werden. Dazu ist der Immatrikulationsantrag ausgefüllt und unterschrieben an die
HCU Hamburg
- Studierendenverwaltung-
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg
zurückzusenden.
Der Antrag muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei der HCU Hamburg - Studierendenverwaltung- eingegangen sein. Wird dieser Termin nicht eingehalten, gehen die Unterlagen unvollständig oder nicht amtlich beglaubigt in der Studierendenverwaltung ein, verliert die vorherige ausgesprochene Zulassung auf einen Studienplatz nach § 9 AZO ihre Gültigkeit.
Gleichzeitig sind dem Antrag eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder eine Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Nachweis über Ihre Krankenversicherung und alle Exmatrikulationsbescheide früherer Hochschulen beizufügen.
Nach Eingang und Bearbeitung des vollständigen Immatrikulationsantrages erhalten Sie automatisch Ihren Bescheid über den fälligen Semesterbeitrag (276,40€) und den Studiengebührenbescheid über 375,00€. Nach Zahlung aller Beiträge und Gebühren bzw. Abgabe der Stundungserklärung werden Sie als Studierender bzw. Studierende der HCU Hamburg immatrikuliert und erhalten Ihre Semesterunterlagen (HVV-Ticket, Bafög- und Studienbescheinigung).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung!










