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HauptverfahrenMain Procedure
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Hauptverfahren

Sobald Ihre Bewerbung bei der Studierendenverwaltung eingegangen ist, beginnt die Prüfung und Bearbeitung Ihrer eingereichten Unterlagen.

Eine einzige Ausnahme bilden die Bewerbungen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung. Hier kann die Prüfung erst bearbeitet werden, wenn die Prüfung bei uni-assist abgeschlossen ist.

Eine Benachrichtigung über den Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie über ihren Bewerber-Account.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbungen weder telefonische Informationen über den Eingang Ihrer Bewerbung noch über den aktuellen Verfahrensstand geben können.

Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist und alle Bewerbungen geprüft wurden, benachrichtigt die HCU Hamburg alle Studienbewerber und -bewerberinnen schnellstmöglich. Ein entsprechender Bescheid wird in Ihrem Bewerber-Account hinterlegt.

Telefonische Auskünfte über Zulassungen können nicht erteilt werden, da nicht angenommene Studienplätze noch im Nachrückverfahren vergeben werden und der Versand der Zulassungsbescheide noch bis einschließlich September erfolgt.

Sofern Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, denken Sie bitte daran diesen innerhalb der im Bescheid genannten Frist anzunehmen (Ausschlussfrist). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Der Zulassungsbescheid nennt einen genau bezeichneten Studiengang und ist auch nur für diesen gültig. Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn der bzw. die Zugelassene nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist die Immatrikulation beantragt. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie ab dem oben angegebenen Zeitpunkt erreicht. Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen die Immatrikulation zu beantragen. Die Zulassung ist nicht auf andere Personen und andere Semester übertragbar.

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