Antragstellung
Für alle Bewerbungen mit einer in Deutschland erworbenene Hochschulzugangsberechtigung ist die Online Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraumes zum Wintersemester vom 01. Juni bis 15. Juli eines jeden Jahres frei geschaltet. Sollte der 01. Juni auf einem Wochenende oder Feiertag liegen, erfolgt die Freischaltung am darauf folgenden Werktag um etwa 8.00 Uhr. Nachdem Sie den Online Bewerbungsantrag ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben haben, senden Sie diesen fristgerecht mit allen erforderlichen Nachweisen an:
HCU Hamburg
- Studierendenverwaltung-
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg.
Alle Bewerbungen mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung müssen bis zum 15.07. bei uni-assist eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Bewerbungsfristen um Ausschlussfristen handelt!
Es ist demzufolge nicht das Datum des Poststempels maßgeblich, sondern der tatsächliche Eingang bei der HCU Hamburg (bspw. uni-assist)! Die Bewerbungsfrist verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags (siehe § 31 Abs. 5 und Abs. 3 Satz 2 des Hmb. Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 9.11.1977).
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass Ihre Bewerbung allen Voraussetzungen entspricht, denn die Studierendenverwaltung kann aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen keinen Mängelservice einrichten. Ein häufiges Ausschlusskriterium ist die fehlende amtliche Beglaubigung. Beachten Sie bitte, dass kirchliche Siegel für eine amtliche Beglaubigung nicht ausreichen. Überprüfen Sie außerdem bitte vor dem Absenden unbedingt noch einmal, ob Sie den Bewerbungsantrag auch unterschrieben haben! Unvollständige und fehlerhafte Bewerbungen nehmen nicht am StudienplatzVergabeverfahren teil, sondern bleiben unberücksichtigt und werden aus formellen Gründen abgelehnt.
Beachten Sie bitte schließlich auch, dass Sie zu jedem Semester nur einen Zulassungsantrag an der HCU Hamburg stellen dürfen. Wenn Sie mehrere Anträge stellen gilt ausschließlich der letzte (fristgerecht) eingegangene Antrag.









