Gasthörer/innen
Der universitäre Betrieb unterscheidet - neben den „Hauptfach-Studierenden“ - zwischen Gaststudierenden, Gasthörenden und Nebenhörenden.
Gaststudierende
Gaststudierende sind an anderen Hochschulen eingeschrieben und kommen zumeist im Rahmen von Austauschprogrammen an die HCU Hamburg. Die Studienzeit sollte zwei Semester (in Ausnahmefällen vier) nicht überschreiten. Die Kosten werden hierbei über das jeweilige Austauschprogramm geregelt. Es fallen die Kosten für das Semesterticket an, nicht aber die Verwaltungsgebühr, da Gaststudierende diese ja schon an ihrer Hochschule bezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass Studierende die nicht durch ein Austauschprogramm an die HCU kommen (z.B. Free Movers), nicht als Gaststudierende zählen und sich requlär bewerben müssen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office der HCU Hamburg.
Gasthörende
Gasthörende sind Personen ohne Studierendenstatus. Sie werden jeweils für ein Semester zugelassen. Prüfungen werden nicht abgelegt, maximal kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Gasthörende müssen eine Verwaltungsgebühr (zuletzt 102,25 €) bezahlen. Bei Fragen zur Antragstellung etc. setzen Sie sich am Besten persönlich mit dem Front Office in Verbindung.
Nebenhörende
Nebenhörende sind Studierende anderer Hochschulen, die für jeweils ein Semester zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Sie haben die Möglichkeit bis zu vier Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, können jedoch keine Zwischen- und Abschlussprüfungen ablegen. Bei Fragen zur Antragstellung etc. setzen Sie sich am Besten persönlich mit dem Front Office in Verbindung.










