Deutschkenntnisse
Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer HZB haben neben einer anerkannten (ausländischen) Hochschulzugangsberechtigung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachzuweisen. Bitte fügen Sie unbedingt einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse bei. Eine Bewerbung ohne den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse muss aus formalen Gründen abgelehnt werden!
Hinweis
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie zurzeit einen entsprechenden Sprachkurs besuchen oder die Prüfung bereits abgelegt wurde und das Prüfergebnis noch auf sich warten lässt, kann der Sprachnachweis bis zu acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden.
In diesem Fall erfolgt eine Zulassung unter der Bedingung, den fehlenden Sprachnachweis fristgerecht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, erfolgt umgehend die Exmatrikulation.
Nur Bewerberinnen und Bewerber für die Masterstudiengänge Geomatik mit Vertiefungsrichtung Hydrography und Resource Efficiency in Architecture and Planning sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK), Stufe II
Diese Prüfungen werden an Schulen im Ausland, insbesondere an deutschen Schulen im Ausland, die zum Sekundarschulabschluss des Landes führen, abgehalten. Die Prüfungen orientieren sich an den Anforderungen, die an Gymnasien in Deutschland beim Abitur in der ersten Fremdsprache gestellt werden.
- Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)
Diese Sprachprüfung richtet sich an Studieninteressierte, die prinzipiell die Anforderungen für das Studium erfüllen, aber noch den Nachweis der Sprachkenntnisse erbringen müssen. Bitte beachten Sie, dass die HCU Hamburg keine DSH Prüfung abnimmt. - Der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF)
Das Ergebnis muss in allen vier Teilprüfungen mindestens mit 4 benotet sein. Der gebührenpflichtige TestDaF wird an speziellen Testzentren abgenommen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: www.testdaf.de. - Das Zeugnis zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der BRD (Feststellungsprüfung/Studienkolleg)
Die Feststellungsprüfung ist von Studieninteressierten abzulegen, die nach der Beschlusslage der KMK keinen direkten Zugang zum Studium in Deutschland haben. Die Prüfung wird an Studienkollegs abgenommen. Derzeit bietet die HCU Hamburg kein Studienkolleg an. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter: www.anabin.de - Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
Die Prüfungen des Goethe-Instituts werden – in der Regel im Ausland – für ausländische Studieninteressierte abgehalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.goethe.de/lrn/deindex.htm - Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
Diese Prüfung ist geeignet, wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist. Sie ist Abschluss eines zweijährigen Lehrgangs der Abteilung Deutsch am obigen Institut. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.sdi-muenchen.de - Sonstige Nachweise deutscher Sprachkenntnisse
Nachweise, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichende Sprachnachweise anerkannt wurden.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Deutschkenntnisse für ein Studium an der HCU Hamburg ausreichen, können Sie dies anhand der folgenden Grafik feststellen.
| Bezeichnung | Nicht anerkannt | anerkannt | anerkannt |
| Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang | DSH 1 | DSH 2 | DSH 3 |
| TestDaF | TDN 3 | TDN 4 | TDN 5 |
| GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) | B2 | C1 | C2 |
| Goethe-Institut | ZOP/kleines und großes Deutsches Sprachdiplom |
Hinweis
Zudem darf das Sprachzeugnis nicht älter als zwei Jahre sein, es sei denn, Sie haben nach Abschluss der Deutschprüfung ein Studium in Deutschland aufgenommen.
Englischkenntnisse
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben in den Studiengängen MA Geomatik (mit Vertiefungsrichtung Hydrographie), MA Stadtplanung, MA Resource Efficiency in Architecture and Planning und MA Urban Design im Rahmen des Zulassungsverfahrens ausreichende englische Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Die Anforderung an Ihre Englischkennisse entnehmen Sie bitte den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen der Master Studiengänge.
Anhand der folgenden Übersicht können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, ob Ihre Englischkenntnisse den Anforderungen entsprechen.
| Master Studiengänge Stadtplanung, Geomatik und Urban Design | MA Resource Efficiency in Architecture and Planning |
| Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 71 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 197 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 527 Punkten | Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 88 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 230 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 570 Punkten |
| International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 5.0 | International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 7 |
| TELC auf mindestens Niveau B1 | TELC auf mindestens Niveau C1 |
| eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland von mindestens vier Monaten |
eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland von mindestens einem Jahr |
| eine Bescheinigung über eine Studienleistung von mindestens 20 CP in einem englischsprachigen Studiengang |
eine Bescheinigung über mindestens vier Semester Erststudium in einem englischsprachigen Studiengang |
| das Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der Klasse 12 oder 13 der gymnasialen Oberstufe mit der Note befriedigend (Note mindestens 3,0 oder 8 Notenpunkte im Punktesystem der deutschen gymnasialen Oberstufe) für das Fach Englisch | Cambridge Certificate in Advanced Englisch (CAE) auf mindestens Level B |
| ein mindestens einjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch | ein mindestens fünfjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch |
| Cambridge Certificate in Proficiency Englisch (CPE) auf mindestens Niveau C |
Hinweis
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie zurzeit einen entsprechenden Sprachkurs besuchen, das Ablegen der entsprechenden Prüfung noch bevorsteht oder die Prüfung bereits abgelegt wurde und das Prüfergebnis noch auf sich warten lässt, kann der Sprachnachweis bis zu acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden.
In diesem Fall erfolgt eine Zulassung unter der Bedingung, den fehlenden Sprachnachweis innerhalb der Frist einzureichen. Wird diese Frist versäumt, verliert die Zulassung nachträglich ihre Gültigkeit.










