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Masterbewerber

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Achitektur (Master of Arts) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1.
 einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer Hochschule in einem Studiengang der Architektur,
2. den Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch, gemäß § 3 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934).

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 120 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis über den erfolgreichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Auswahlverfahren
Liegen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen nach § 2 (maximale Punktzahl: 50):
1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5); 1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2, (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); 3 (0)
2. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses (Punktzahl: 10)
3. Vorlage einer Projektarbeit oder mehrerer repräsentativer Projektarbeiten (Mappe im Format bis maximal DIN A3, begrenzt auf maximal 15 Seiten) aus der die überdurchschnittlichen Fähigkeiten zum Entwerfen, Konstruieren und Realisieren von Vorhaben in der Architektur oder Städtebau ersichtlich sein soll. Die Bewertung der eingereichten Mappen erfolgt in folgenden Bewertungsstufen (maximale Punktzahl: 40):
Überdurchschnittliche künstlerische Befähigung (40), durchschnittliche künstle­rische Befähigung (20), künstlerische Befähigung nicht ausreichend (0).

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Hinweis
Mit einem Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses und/oder der Vorlage einer Projektarbeit bzw. mehrerer repräsentativer Projektarbeiten können Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Masterstudium erhöhen.

Information
Die Auswahlkommission gemäß § 4 der "Besonderen Zulassungsordnung" für den Masterstudiengang Architektur möchte Sie über folgendes informieren: Die Auswahlkommission wird anhand der eingereichten Bewerbungsmappe die künstlerische Befähigung vor Allem nach folgenden drei Kriterien beurteilen:
1. Befähigung im Entwurfskonzept
2. Befähigung im Bezug des Entwurfs zum Kontext (z.B. thematisch, landschaftlich, urban)
3. Befähigung in der Beziehung zwischen Detail und Gesamtform bzw. Beziehung der Teile zum Ganzen.

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Architectural Engineering (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang,
2. den Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch, gemäß § 3 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934).

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 130 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 75 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Auswahlverfahren
Liegen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl: 75):
1,0 (75); 1,1 (71,25); 1,2 (67,5); 1,3 (63,75); 1,4 (60); 1,5 (56,25); 1,6 (52,5); 1,7 (48,75); 1,8 (45); 1,9 (41,25); 2,0 (37,5); 2,1 (33,75); 2,2 (30); 2,3 (26,25); 2,4 (22,5); 2,5 (18,75); 2,6 (15); 2,7 (11,25); 2,8 (7,5); 2,9 (3,75); 3,0 (0)
2. Bewertung einer beruflichen Tätigkeit als Bauingenieur mit mindestens sechs Monaten Dauer: 25 Punkte.

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den StudiengangGeomatik  (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Studiengang Geomatik oder in einem verwandten geowissenschaftlichen, technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang,
2. den Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache für die gewünschte Vertiefungsrichtung.

Vorwiegende Unterrichtssprache der Vertiefungsrichtungen „Geodätische Messtechnik“ und „Geoinformationstechnologie“ ist Deutsch, in der Vertiefungsrichtung „Hydrographie“ Englisch. Die Lehrveranstaltungen, die gemeinsam für die Vertiefungsrichtung „Hydrographie“ und eine oder beide der Vertiefungsrichtungen „Geodätische Messtechnik“ und „Geoinformationstechnologie“ angeboten werden, werden in der Regel auf Englisch unterrichtet. Für den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt § 3 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934) in der jeweils geltenden Fassung.

Ausreichende Englischkenntnisse werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:

1. eine Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests (oder eines anderen international anerkannten Zertifikats, das mindestens vergleichbar zu den im Folgenden genannten Niveaus ist):
a) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 71 Punkten, oder als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 197 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 527 Punkten,
b) International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 5.0 oder
c) TELC auf mindestens Niveau B1,
2. eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Aus­land von mindestens vier Monaten,
3. eine Bescheinigung über eine Studienleistung von mindestens 20 CP in einem englischsprachigen Studiengang,
4. das Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der Klasse 12 oder 13 der gymnasialen Oberstufe mit der Note befriedigend (Note mindestens 3,0 oder 8 Notenpunkte im Punktesystem der deutschen gymnasialen Oberstufe) für das Fach Englisch oder
5. ein mindestens einjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch.

Achtung:
Werden die erforderlichen Sprachkenntnisse nur für eine Unterrichtssprache erbracht, kann die Zulassung auf das Studium einzelner Vertiefungsrichtungen beschränkt werden.

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 130 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 75 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Auswahlverfahren
Gehen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze ein, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: 

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl: 75):
1,0 (75); 1,1 (71,25); 1,2 (67,5); 1,3 (63,75); 1,4 (60); 1,5 (56,25); 1,6 (52,5); 1,7 (48,75); 1,8 (45); 1,9 (41,25); 2,0 (37,5); 2,1 (33,75); 2,2 (30); 2,3 (26,25); 2,4 (22,5); 2,5 (18,75); 2,6 (15); 2,7 (11,25); 2,8 (7,5); 2,9 (3,75); 3,0 (0)
2. Nachweis über fachspezifische Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses: 25 Punkte.

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Stadtplanung (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Studiengang Stadtplanung oder ein anderes, zum Studium der Stadtplanung befähigendes Studium,
2. ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch.

Für den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt § 3 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934) in der jeweils geltenden Fassung. Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:

1. einer Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests:
a) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 71 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 197 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 527 Punkten,
b) International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 5.0,
c) TELC auf mindestens Niveau B1,
2. eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Aus­land von mindestens vier Monaten,
3. eine Bescheinigung über eine Studienleistung von mindestens 20 CP in einem englischsprachigen Studiengang,
4. das Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der Klasse 12 oder 13 der gymnasialen Oberstufe mit der Note befriedigend (Note mindestens 3,0 oder 8 Notenpunkte im Punktesystem der deutschen gymnasialen Oberstufe) für das Fach Englisch oder
5. ein mindestens einjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch.

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 120 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 60 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Kommt die Auswahlkommission zu dem Ergebnis, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nicht zum Studium des Masterstudienganges Stadtplanung befähigt, die Befähigung jedoch durch ein ergänzendes Studium hergestellt werden kann, kann sie die Zulassung unter der Auflage eines ergänzenden Studiums im Umfang von nicht mehr als 35 CP aus dem Angebot des Studienganges Stadtplanung (Bachelor of Science) aussprechen. Zugleich legt sie fest, welche Module des genannten Studiengangs ergänzend zu studieren sind. Hierbei können auch Wahlmöglichkeiten eröffnet werden. Das Ergänzungsstudium ist bis zum Ende des dritten Semesters des Masterstudiums abzuschließen.

Auswahlverfahren
Gehen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze ein, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: 

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl: 50):
1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5);1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2, (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); 3 (0)
2. die fachliche Nähe des Vorstudiums (maximale Punktzahl: 30)
a) alle Bachelorstudiengänge der Raum-, Stadt- und Regionalplanung (30)
b) bei zu erwartenden Auflagen der Höhe von maximal 10 CP (20)
c) bei zu erwartenden Auflagen der Höhe von maximal 20 CP (10)
3. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten (maximale Punktzahl: 10)
a) von mindestens sechs Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses (10) oder
b) ein fachspezifisches Praktikum vor oder während des ersten qualifizierenden Hochschulstudiums von mindestens 6 Monaten (5) und eine Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufsfelder (5).
4. Ein Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe, Stadtplanung zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4-Seite nicht überschreiten (maximale Punktzahl:10). Die Bewertung erfolgt wie folgt:
a) überdurchschnittliche Motivation (10)
b) durchschnittliche Motivation (5)
c) Motivation nicht ausreichend erkennbar (0).

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Achtung!
Mit einem Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses oder mit einem fachspezifischen Praktikum vor oder während des ersten qualifizierenden Hochschulstudiums von mindestens 6 Monaten und eine Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufsfelder und/oder der Vorlage eines Motivationsschreibens (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes, können Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Masterstudium erhöhen.

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Resource Efficiency in Architecture and Planning (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Studiengang Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Geographie, Land­schaftsplanung, Rechts-, Politik-, Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder verwandten Studiengängen,
2. ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch,
3. Nachweis der besonderen Vorbildung durch Aufzeigen von REAP-relevanten Themenfeldern im Curriculum des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums wie z. B. Technologien im Umwelt- und Ressourcenschutz, Umweltökonomie, umweltplanerische oder -rechtliche Instrumente oder Vergleichbares,
4. besondere Vorbildung durch Nachweis der Berufstätigkeit in REAP-relevanten Themenfeldern vor, während oder nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss von mindestens einem halben Jahr.

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 130 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 75 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:

1. eine Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests:
a) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 88 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 230 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 570 Punkten,
b) Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level B,
c)
Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) auf mindestens Niveau  C,
d) International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 7 oder
e) TELC auf mindestens Niveau C1,
2. eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Aus­land von mindestens einem Jahr,
3. eine Bescheinigung über mindestens 4 Semester Erststudium auf Englisch,
4. ein mindestens fünfjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch.

Auswahlverfahren
Gehen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze ein, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: 

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl: 50):
1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5); 1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2, (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); 3 (0)
2.  Bewertung der besonderen Vorbildung im Rahmen des eingereichten Abschlusses für die Themenfelder von REAP durch Vorlage einer eigenständigen Zusammenstellung der relevanten Module und Lehrveranstaltungen des Erststudiums durch die Bewerberin oder den Bewerber (maximale Punktzahl: 10):
a) Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP (10)
b) Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP eingeschränkt (5)
3.  Bewertung der Arbeitserfahrung unter besonderer Berücksichtigung der Relevanz für die Themenfelder des Studiengangs REAP (maximale Punktzahl: 20):
a) berufliche Tätigkeit in den Themenfeldern über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (20)
b) studienbegleitende fachspezifische Tätigkeiten oder Praktika (10)
4.  Bewertung der fachspezifischen Motivation zur Aufnahme des REAP-Studiums an der HCU anhand eines von den Studienbewerbern einzureichenden einseitigen Schreibens (maximale Punktzahl: 10):
a) Angaben zu konkreten Zielen oder Forschungsinteressen (max. 10)
b) allgemeine Angaben zu Zielen (5)
c) Schreiben nicht vorhanden (0)
5.  Bewertung anhand zweier einzureichender Empfehlungsschreiben (maximale Punktzahl: 10):
a) uneingeschränkte Empfehlung beider Empfehlungsschreiben (10)
b) uneingeschränkte Empfehlung eines Empfehlungsschreibens (5)
c) Empfehlungen nicht vorhanden oder deutlich eingeschränkt (0)

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Urban Design (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:

1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss an einer Hochschule im Studiengang Architektur, Stadt-, Landschafts-, Raum- oder Umweltplanung, Städtebau, Geografie oder einem gleichwertigen Studiengang,
2. ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch.

Für den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gilt § 3 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO vom 30. März 2010 (Amtl. Anz. S. 934) in der jeweils geltenden Fassung. Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:

1. eine Bescheinigung über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests:
a) Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 71 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 197 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 527 Punkten,
b)
International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 5.0,
c) TELC auf mindestens Niveau B1 oder
2. eine Bescheinigung über einen fachlichen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Aus­land von mindestens vier Monaten,
3. der Nachweis über eine Studienleistung von mindestens 20 CP in einem englischsprachigen Studiengang,
4. das Zeugnis der Fachhochschulreife oder ein Zeugnis der Klasse 12 oder 13 der gymnasialen Oberstufe mit der Note befriedigend (Note mindestens 3,0 oder 8 Notenpunkte im Punktesystem der deutschen gymnasialen Oberstufe) für das Fach Englisch,
5. ein mindestens einjähriger Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit der Unterrichtssprache Englisch.

Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, ist eine Leistungsbescheinigung über Studienleistungen im Umfang von mindestens 130 Credit Points (CP) vorzulegen. Benotete Studienleistungen sind im Umfang von mindestens 75 CP nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird. Bei Aufnahme des Masterstudiums soll der Umfang der noch ausstehenden Prüfungsleistungen 15 CP nicht übersteigen. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Auswahlverfahren
Gehen im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze ein, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: 

1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl: 50):
1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5);1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2, (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); 3 (0)
2. Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Urban Design zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. Bewertung des Motivationsschreibens (maximale Punktzahl: 8):
a) fachliche Motivation: a = (2), b = (1), c = (0)
b) Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen: a = (2), b = (1), c = (0)
c) angestrebtes berufliches Tätigkeitsfeld: a = (2), b = (1), c = (0)
d) Schlüssigkeit der Begründung: a = (2), b = (1), c = (0)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.
3. Arbeitsproben, aus denen die Eignung für den gewählten Studiengang hinsichtlich der notwendigen Fertig- und Fähigkeiten ersichtlich ist. Es sollen zwischen drei und fünf Arbeitsproben eingereicht werden. Den vorgelegten Arbeitsproben ist eine Erklärung über die Eigenleistung beizufügen. Bewertung der Arbeitsproben (maximale Punktzahl: 15):
a) konzeptioneller Ansatz: a = (5), b = (3), c = (0)
b) gestalterische oder alternativ wissenschaftliche Kompetenz:a = (5), b = (3), c = (0)
c) Vermittlungsleistung (Darstellungstechniken und Kommunikation):a = (5), b = (3), c = (0)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.
4. fachliche Qualifikationen wie einschlägige Berufsausbildungen oder praktische Tätigkeiten in Form von außerschulischem oder außeruniversitärem Engagement, einschlägige Praktikum, abgeschlossener Berufsausbildung oder bisheriger, für den Studiengang einschlägiger Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufes mit den entsprechenden Nachweisen der Fertig- und Fähigkeiten, sofern sie über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können. Bewertung fachlicher Qualifikationen (maximale Punktzahl: 16):
a) abgeschlossene Berufsausbildung: (6)
b) einschlägige fachspezifische Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss über   einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten: (10) oder sonstige studienrelevante Tätigkeiten oder Praktika von mindestens 3 Monaten: (6)
5. Soft Skills als weitere studienerfolgsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten. Bewertung der Soft Skills (maximale Punktzahl: 11):
a) besondere Sprachenkompetenz: (2)
b) interkulturelle Kompetenz (z.B. Auslandsaufenthalte während des Studiums oder berufliche Tätigkeiten, Praktika im Ausland): (3)
c) interdisziplinäre Kompetenz (Erfahrungen in disziplinübergreifenden Arbeitsweisen): (3)
d) soziale Kompetenz (ehrenamtliche Tätigkeit in Initiativen, Verbänden und Vereinen etc.): (3)

Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.

Anmerkung:
Die Eintragungsfähigkeit in den Architektenkammern für die Fachrichtung Architektur und Stadtplanung ist nach dem Masterabschluss des Studienganges Urban Design abhänigig von den unterschiedlich formulierten Eintragungsvoraussetzungen in den Architekten-Gesetzen der Länder.

 

 

Besonderheiten für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Bewerberinnen und Bewerber die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Ausland erworben haben müssen zusätzliche Voraussetzung erfüllen. Diese finden Sie hier.

Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium

Zum Wintersemester 2011/2012 haben Bachelor-Studierende die Möglichkeit sich für die HCU Hamburg Master-Studiengänge übergangslos zu bewerben. Dafür fordern Sie bitte einen entsprechenden Studien- bzw. Leistungsnachweis bei Ihrem Prüfungsamt an und reichen diesen mit Ihren Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Studierendenverwaltung ein. Die erforderlichen CP entnehmen Sie bitte den Zugangsvorausetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang. Außerdem müssen alle Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor Thesis bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erfolgreich abgelegt sein.

Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses ist bis zum 15. des zweiten Monats des zweiten Semesters des Masterstudiums vorzulegen. Wurde der Abschluss nicht rechtzeitig erlangt, erfolgt die Exmatrikulation oder, bei HCU-internen Studierenden, die Rückstufung in den bisherigen Studiengang.

Natürlich können Sie sich auch weiterhin ganz normal mit Ihrem Bachelorabschluss bewerben, sofern Sie diesen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einreichen können.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Zulassungsordnung an der HafenCity Universität Hamburg (AZO).

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