Masterbewerber
Für Master-Studiengänge gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Achitektur (Master of Arts) setzt der Zugang zum Studium voraus:
Mindestens ein mit der Gesamtnote gut (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Hochschulstudium im Studiengang Architektur.
Liegt das Ergebnis des oben genannten Abschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des Abschlusses der Durchschnitt von Noten der Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 120 CP der jeweiligen Bachelorstudiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere gegebenenfalls auch unbenotete Leistungsnachweise im Umfang von mindestens weiteren 30 CP nachzuweisen, so dass mindestens 150 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des ersten Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang.
Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis der Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch gemäß § 5 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO.
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
1. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses Maximale Punktzahl: 40
1,0 (40); 1,1 (38); 1,2 (36), 1,3 (34); 1,4 (32); 1,5 (30); 1,6 (28); 1,7 (26);
1,8 (24); 1,9 (22); 2,0 (20); 2,1 (18); 2,2, (16); 2,3 (14); 2,4 (12); 2,5 (10)
2. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses. Maximale Punktzahl: 10
3. Vorlage einer Projektarbeit bzw. mehrerer repräsentativer Projektarbeiten (Mappe im Format bis maximal DIN A3, begrenzt auf maximal 15 Seiten), aus der die überdurchschnittlichen Fähigkeiten zum Entwerfen, Konstruieren und Realisieren von Vorhaben in der Architektur und/oder Städtebau ersichtlich sein soll. Die Bewertung der eingereichten Mappen erfolgt in Bewertungsstufen.
Maximale Punktzahl: 50 Überdurchschnittliche künstlerische Befähigung (50), durchschnittliche künstlerische Befähigung (25), künstlerische Befähigung nicht ausreichend (0).
Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.
Achtung!
Mit einem Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses und/oder der Vorlage einer Projektarbeit bzw. mehrerer repräsentativer Projektarbeiten können Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Masterstudium erhöhen.
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Architectural Engineering (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:
Mindestens ein mit der Gesamtnote gut (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule im Studiengang Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang.
Liegt das Ergebnis des oben genannten Abschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des Abschlusses der Durchschnitt von Noten der Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 75 CP der jeweiligen Bachelorstudiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere gegebenenfalls auch unbenotete Leistungsnachweise im Umfang von mindestens weiteren 55 CP nachzuweisen, so dass mindestens 130 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des ersten Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang.
Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis der Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch gemäß § 5 Absätze 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO.
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
1. Bewertung der Abschlussnote Maximale Punktzahl: 45:
1,0 (45); 1,1 (43); 1,2 (41); 1,3 (39); 1,4 (37); 1,5 (35); 1,6 (33); 1,7 (31);
1,8 (29); 1,9 (27); 2,0 (25); 2,1 (23); 2,2 (21); 2,3 (19); 2,4 (17); 2,5 (15)
2. Bewertung einer beruflichen Tätigkeit als Bauingenieur mit mindestens 6 Monaten Dauer: 15 Punkte.
Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den StudiengangGeomatik (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:
Mindestens ein mit der Gesamtnote befriedigend (besser oder gleich 3,0 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Bachelorstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule im Studiengang Geomatik oder in einem verwandten Studiengang geowissenschaftlichen, technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiums
Liegt das Ergebnis des oben genannten Abschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses der Durchschnitt aus den Noten aus Pflichtkursen im Umfang von mindestens 75 CP der jeweiligen Bachelor-Studiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere gegebenenfalls auch unbenotete Leistungsnachweise im Umfang von mindestens weiteren 55 CP nachzuweisen, so dass mindestens 130 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des ersten Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Masterstudiengang unter Vorbehalt verliert rückwirkend ihre Gültigkeit.
Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis der Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch gemäß § 3 Absatz 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung an der HafenCity Universität Hamburg (HCU) – AZO und Englisch.
Unterrichtssprache ist je nach Vertiefungsrichtung Deutsch (Vertiefungsrichtungen „Geodätische Messtechnik“ bzw. „Geoinformationstechnologie“) oder Englisch (Vertiefungsrichtung „Hydrographie“).
Hinweis:
Kann der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse nicht erbracht werden, kann der Zugang unter der Auflage erteilt werden, dass nur die englischsprachige Vertiefungsrichtung besucht werden darf.
Kann der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse nicht erbracht werden, kann der Zugang unter der Auflage erteilt werden, dass nur die deutschsprachigen Vertiefungsrichtungen besucht werden darf.
Der Englischnachweis wird durch eine der folgenden Bescheinigungen über das Bestehen eines international anerkannten Sprachtests erbracht:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 79 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 213 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 550 Punkten,
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level B,
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) auf mindestens Niveau B ,
- International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 6.5 oder
- TELC auf mindestens Niveau B2.
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von
Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
1. Abschlussnote des Hochschulabschlusses Maximale Punktzahl: 45
1,0 (45); 1,1 (43,5); 1,2 (42); 1,3 (40,5); 1,4 (39); 1,5 (37,5); 1,6 (36); 1,7 (34,5);
1,8 (33); 1,9 (31,5); 2,0 (30); 2,1 (28,5); 2,2 (27); 2,3 (25,5); 2,4 (24); 2,5 (22,5);
2,6 (21); 2,7 (19,5); 2,8 (18); 3,0 (15)
2. Nachweis über fachspezifische Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses: 15 Punkte.
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Stadtplanung (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:
Mindestens ein mit der Gesamtnote gut (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule im Studiengang Stadtplanung oder verwandten Studiengängen oder einen mindestens guten Notendurchschnitt (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) aus den vorher an wissenschaftlichen Hochschulen erbrachten Studienleistungen.
Liegt das Ergebnis des oben genannten Abschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des Abschlusses der Durchschnitt aus den Noten aus Pflichtkursen im Umfang von mindestens 60 CP der jeweiligen Bachelorstudiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere, gegebenenfalls auch unbenotete, Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 60 CP nachzuweisen, so dass mindestens 120 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise, wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Masterstudiengang unter Vorbehalt verliert rückwirkend ihre Gültigkeit.
Weitere Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erfolgt nach § 5 Absatz 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung an der HafenCity Universität Hamburg (HCU) AZO.
Ausreichende Englischkenntnisse werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 79 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 213 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 550 Punkten,
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level B,
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) auf mindestens Niveau B,
- International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 6.5,
- TELC auf mindestens Niveau B2 oder
- einer Bescheinigung über im Ausland erbrachte Leistungen, die den oben genannten Leistungen gleichwertig sind. Dazu kann auch der Nachweis eines fachlichen Auslandsaufenthaltes im englischsprachigen Ausland von mindestens einem Jahr gehören oder
- das Zeugnis der Fachhochschulreife oder das Abschlusszeugnis der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe jeweils mit der Note befriedigend (3) oder
- Englisch als Muttersprache.
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
1. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Maximale Punktzahl: 40)
1,0 (40); 1,1 (38); 1,2 (36), 1,3 (34); 1,4 (32); 1,5 (30); 1,6 (28); 1,7 (26);
1,8 (24); 1,9 (22); 2,0 (20); 2,1 (18); 2,2, (16); 2,3 (14); 2,4 (12); 2,5 (10)
2. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten (Maximale Punktzahl: 20)
a. von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses (20) oder
b. ein fachspezifisches Praktikum vor oder während des ersten qualifizierenden Hochschulstudiums von mindestens 6 Monaten (10) und eine Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufsfelder (10).
3. Ein Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Stadtplanung zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten,Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten (Maximale Punktzahl: 40).
a. Überdurchschnittliche Motivation (16), durchschnittliche Motivation (8), Motivation nicht ausreichend erkennbar (0)
b. Überdurchschnittliche fachspezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Interessen (16), durchschnittliche fachspezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Interessen (8), fachspezifische Fertigkeiten, Kenntnisse und Interessen nicht ausreichend vorhanden (0)
c. Hervorragend zum Studiengang passendes, künftiges berufliches Tätigkeitsfeld (4), durchschnittlich passendes, berufliches Tätigkeitsfeld (2), nicht passendes berufliches Tätigkeitsfeld oder nicht benannt (0)
d. Begründung der Wahl des Studienganges ist hervorragend schlüssig (4), ist durchschnittlich schlüssig (2), ist nicht schlüssig (0).
Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.
Achtung!
Mit einem Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten von mindestens 6 Monaten nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses oder mit einem fachspezifischen Praktikum vor oder während des ersten qualifizierenden Hochschulstudiums von mindestens 6 Monaten und eine Berufsausbildung in einem der einschlägigen Berufsfelder und/oder der Vorlage eines Motivationsschreibens (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes, können Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Masterstudium erhöhen.
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Resource Efficiency in Architecture and Planning (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:
1. Mindestens ein mit der Gesamtnote gut (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule im Studiengang Architektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Geographie, Landschaftsplanung, Rechts-, Politik-, Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder verwandten Studiengängen.
Liegt das Ergebnis des oben genannten Abschlusses bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des Abschlusses der Durchschnitt aus den Noten aus Pflichtkursen im Umfang von mindestens 75 CP der jeweiligen Bachelorstudiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere, gegebenenfalls auch unbenotete, Leistungsnachweise im Umfang von mindestens 55 CP nachzuweisen, so dass mindestens 130 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise, wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Masterstudiengang unter Vorbehalt verliert rückwirkend ihre Gültigkeit.
2. Einen Nachweis der besonderen Vorbildung durch Aufzeigen von REAP-relevanten Themenfeldern im Curriculum des Studiums wie z.B. Technologien im Umwelt- und Ressourcenschutz, Umweltökonomie, umweltplanerische oder –rechtliche Instrumente oder Vergleichbares.
3. Besondere Vorbildung durch Nachweis der Berufstätigkeit in REAP-relevanten Themenfeldern vor, während oder nach dem Bachelorstudium von mindestens einem halben Jahr.
Weitere Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprache Englisch. Ausreichende Englischkenntnisse werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 100 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 250 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 600 Punkten,
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level B,
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) auf mindestens Niveau C ,
- International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 7 oder
- TELC auf mindestens Niveau C1
- eine Bescheinigung über im Ausland erbrachte Leistungen, die den oben genannten Leistungen gleichwertig sind. Dazu kann auch der Nachweis eines fachlichen Auslandsaufenthaltes im englischsprachigen Ausland von mindestens einem Jahr gehören oder
- Englisch als Muttersprache
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienplätze werden nach einer Rangliste verteilt. Die Rangliste wird gebildet durch die Vergabe von
Punkten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
1. Bewertung der Relevanz des eingereichten Abschlusses für die Themenfelder von REAP Maximale Punktzahl: 20
• Abschluss/Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP (20), Abschluss/Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP eingeschränkt (10),
Abschluss/Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder nicht (0).
2. Bewertung der Abschlussnote Maximale Punktzahl: 25
1,0 (25); 1,1 (23,6); 1,2 (22,3); 1,3 (21); 1,4 (19,6); 1,5 (18,3); 1,6 (17); 1,7 (15,6);
1,8 (14,3); 1,9 (13); 2,0 (11,6); 2,1 (10,3); 2,2 (9); 2,3 (7,6); 2,4 (6,3); 2,5 (5)
3. Bewertung der Arbeitserfahrung unter besonderer Berücksichtigung der Relevanz für die Themenfelder des Studiengangs REAP Maximale Punktzahl: 20
• Berufliche Tätigkeit in den Themenfeldern über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (20), studienbegleitende fachspezifische Tätigkeiten / Praktika (10)
4. Bewertung der fachspezifischen Motivation an Hand eines von den Studienbewerbern einzureichenden Statement of Intent Maximale Punktzahl: 20
• Konkrete Ziele/Forschungsinteressen (max. 20), Allgemeine Angaben zu Zielen (10), Statement of Intent nicht vorhanden (0).
5. Bewertung an Hand zweier von den Studienbewerbern einzureichender Empfehlungsschreiben Maximale Punktzahl: 15
• Uneingeschränkte Empfehlung beider Empfehlungsschreiben (15), Uneingeschränkte Empfehlung eines Empfehlungsschreibens (10), Empfehlungen nicht vorhanden oder deutlich eingeschränkt (0).
Auf der Grundlage der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerberinnen und Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.
Nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für den Studiengang Urban Design (Master of Science) setzt der Zugang zum Studium voraus:
Mindestens ein mit der Gesamtnote gut (besser oder gleich 2,5 im deutschen Notensystem) abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Hochschule im Studiengang Architektur, Stadt- Landschafts-, Raum- oder Umweltplanung, Städtebau, Geografie oder einem gleichwertigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder einen mindestens guten Notendurchschnitt aus den vorher an wissenschaftlichen Hochschulen erbrachten Studienleistungen.
Liegt das Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses des Bewerbers oder der Bewerberin bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vor, so wird anstelle der Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses der Durchschnitt aus den Noten aus Pflichtkursen im Umfang von mindestens 75 CP der jeweiligen Bachelorstudiengänge zugrunde gelegt. Zusätzlich sind weitere gegebenenfalls auch unbenotete Leistungsnachweise im Umfang von mindestens weiteren 55 CP nachzuweisen, so dass mindestens 130 CP erreicht werden. Dieser Notendurchschnitt muss durch eine Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Fehlen die Nachweise wird der Zulassungsantrag aus formalen Gründen abgelehnt. Dem Antrag ist eine Erklärung beizugeben, dass im laufenden Semester das Bachelorstudium abgeschlossen wird. Das Ergebnis des ersten berufsqualifizierten Abschlusses muss bis spätestens zum Ende des ersten Hochschulsemesters an der HCU nachgereicht werden. Wurde das Bachelorstudium nicht fristgerecht vor Aufnahme des Masterstudiums abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation oder bei HCU-internen Bachelorstudierenden die Rückstufung in den entsprechenden Bachelorstudiengang. Die Zulassung zum Masterstudiengang verliert rückwirkend ihre Gültigkeit.
Weitere Voraussetzung für den Zugang ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichtssprachen Deutsch und Englisch. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erfolgt nach § 5 Absatz 3 und 4 der Allgemeinen Zulassungsordnung an der HafenCity Universität Hamburg (HCU) AZO.
Ausreichende Englischkenntnisse werden durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt:
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) als Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 79 Punkten, als Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 213 Punkten oder als Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 550 Punkten,
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level B,
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) auf mindestens Niveau B,
- International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 6.5,
- TELC auf mindestens Niveau B2 oder
- einer Bescheinigung über im Ausland erbrachte Leistungen, die den oben genannten Leistungen gleichwertig sind. Dazu kann auch der Nachweis eines fachlichen Auslandsaufenthaltes im englischsprachigen Ausland von mindestens einem Jahr gehören oder
- das Zeugnis der Fachhochschulreife oder das Abschlusszeugnis der Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe jeweils mit der Note befriedigend (3) oder
- Englisch als Muttersprache.
Sollten im Falle einer Zulassungsbeschränkung mehr zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienplätze eingehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Entscheidung im Auswahlverfahren wird von der Auswahlkommission nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf getroffen. Die Auswahl erfolgt aufgrund einer Rangliste nach den
genannten Kriterien. Auf der Grundlage der in Anlage 1 benannten Bewertungsmaßstäben und Gewichtungsfaktoren werden Punkte vergeben. Aus der so ermittelten Gesamtpunktzahl wird eine Rangliste erstellt. Die Studienplätze werden nach Maßgabe der Rangplätze vergeben. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Der Grad der Eignung und Motivation wird durch die folgenden Kriterien bestimmt:
1. Abschlussnote
2. Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Urban Design zu studieren und aufgrund welcher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang hält. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten.
3. Arbeitsproben, aus denen die Eignung für den gewählten Studiengang hinsichtlich der notwendigen Fertig- und Fähigkeiten ersichtlich ist. Es sollen zwischen drei und fünf Arbeitsproben eingereicht werden. Den vorgelegten Arbeitsproben ist eine Erklärung über die Eigenleistung beizufügen.
4. fachliche Qualifikationen wie einschlägige Berufsausbildungen oder praktische Tätigkeiten in Form von außerschulischem oder außeruniversitärem Engagement, einschlägige Praktikum, abgeschlossener Berufsausbildung oder bisheriger, für den Studiengang einschlägiger Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufes mit den entsprechenden Nachweisen der Fertig- und Fähigkeiten, sofern sie über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können,
5. Soft Skills als weitere studienerfolgsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Bewertung erfolgt nach Kriterien und Gewichtungsfaktoren.
Bewertungssystem zum Auswahlverfahren
1. Bewertung nach Abschlussnote
1,0 (25); 1,3 (21); 1,7 (17); 2,0 (13); 2,3 (9); 2,5 (5). Internationale Noten werden anhand einer Äquivalenzliste ins deutsche Notensystem überführt. Maximale Punktzahl: 25
2. Bewertung des Motivationsschreibens
a) fachliche Motivation: a = (4), b = (2), c = (0)
b) Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen: a = (4), b = (2), c = (0)
c) angestrebtes berufliches Tätigkeitsfeld: a = (4), b = (2), c = (0)
d) Schlüssigkeit der Begründung: a = (4), b = (2), c = (0)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet. Maximale Punktzahl: 16
3. Bewertung der Arbeitsproben
a) konzeptioneller Ansatz: a = (10), b = (5), c = (0)
b) gestalterische oder alternativ wissenschaftliche Kompetenz: a = (10), b = (5), c = (0)
c) Vermittlungsleistung (Darstellungstechniken und Kommunikation): a = (10), b = (5), c
= (0) Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet. Maximale Punktzahl: 30
4. Bewertung fachlicher Qualifikationen
a) abgeschlossene Berufsausbildung: (10)
b) einschlägige fachspezifische Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten: (20) oder sonstige studienrelevante Tätigkeiten oder Praktika von mindestens 3 Monaten: (10) Maximale Punktzahl: 30
5. Bewertung der Soft Skills:
a) besondere Sprachenkompetenz: (3)
b) interkulturelle Kompetenz (z.B. Auslandsaufenthalte während des Studiums oder berufliche Tätigkeiten, Praktika im Ausland): (6)
c) interdisziplinäre Kompetenz (Erfahrungen in disziplinübergreifenden Arbeitsweisen): (6)
d) soziale Kompetenz (ehrenamtliche Tätigkeit in Initiativen, Verbänden und Vereinen etc.): (6) Maximale Punktzahl: 21
Maximal zu erreichende Punktzahl: 122
Anmerkung:
Die Eintragungsfähigkeit in den Architektenkammern für die Fachrichtung Architektur und Stadtplanung ist nach dem Masterabschluss des Studienganges Urban Design abhänigig von den unterschiedlich formulierten Eintragungsvoraussetzungen in den Architekten-Gesetzen der Länder.
Besonderheiten für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Bewerberinnen und Bewerber die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Ausland erworben haben müssen zusätzliche Voraussetzung erfüllen. Diese finden Sie hier.
Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium
Zum Wintersemester 2010/2011 haben Bachelor-Studierende die Möglichkeit sich für die HCU Hamburg Master-Studiengänge übergangslos zu bewerben. Dafür fordern Sie bitte einen entsprechenden Studien- bzw. Leistungsnachweis bei Ihrem Prüfungsamt an und reichen diesen mit Ihren Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Studierendenverwaltung ein. Die erforderlichen CP entnehmen Sie bitte den Zugangsvorausetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang. Außerdem müssen alle Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelor Thesis bis zum 30.09.2010 erfolgreich abgelegt sein.
Natürlich können Sie sich auch weiterhin ganz normal mit Ihrem Bachelorabschluss bewerben, sofern Sie diesen bis zum Ende der Bewerbungsfrist einreichen können.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Zulassungsordnung an der HafenCity Universität Hamburg (AZO).
NEWS
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Auswahlkommission gemäß § 4 der "Besonderen Zulassungsordnung" für den Masterstudiengang Architektur möchte Sie über folgendes informieren:
Die Auswahlkommission wird anhand der eingereichten Bewerbungsmappe die künstlerische Befähigung vor Allem nach folgenden drei Kriterien beurteilen:
1. Befähigung im Entwurfskonzept
2. Befähigung im Bezug des Entwurfs zum Kontext (z.B. thematisch, landschaftlich, urban)
3. Befähigung in der Beziehung zwischen Detail und Gesamtform bzw. Beziehung der Teile zum Ganzen.









