Bachelor Bewerber
Für Ihre Bewerbung in einen Bachelorstudiengang der HCU Hamburg benötigen Sie zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Haben Sie ihre HZB außerhalb von Deutschland erworben, beachten Sie bitte die gesonderten Hinweise, sowie die Anforderungen an Ihre Deutschkenntnisse.
Art der Hochschulzugangsberechtigung
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist das Reifezeugnis bzw. der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Zum Studium berechtigt ein Zeugnis
- der allgemeinen Hochschulreife (z.B. Abitur),
- der fachgebundenen Hochschulreife (aber nur eingeschränkte Studienfachwahl),
- der Fachhochschulreife
Absolventen berufsbildender Schulen müssen einen Gleichwertigkeitsvermerk des Schulinformationszentrums sowie einen amtlich beglaubigten Nachweis des schulischen Teils und des praktischen Teils (in der Regel Ausbildung oder Praktikum von zwölf Monaten) vorlegen.
Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung über ein Reifezeugnis (z.B. Abitur) erworben haben, berechtigt Sie zum Studium auch der Nachweis einer sonstigen Hochschulzugangsberechtigung. Diese können Sie auch auf folgenden Wegen erworben haben:
Ferner ist gem. § 39 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmhHG) zum Studium berechtigt,
- wer ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer deutschen Hochschule/Fachhochschule nachweist,
- wer an einer deutschen Hochschule eine Diplom-Vorprüfung oder Zwischenprüfung bestanden hat, deren Ablegung Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, kann in demselben Studiengang an einer Hamburger Hochschule im Hauptstudium weiterstudieren,
- wer die Vorprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden hat (d.h. Sie gehören zu den 25% der Besten Ihres Prüfungsjahrgangs).
Bitte beachten Sie, dass eine Studienplatzvergabe immer voraussetzt, dass Ihre Bewerbung erfolgreich ist.
Zum Studium in einem bestimmten Studiengang berechtigt auch eine Eingangsprüfung, in der die Studierfähigkeit für den gewählten Studiengang nachzuweisen ist.
Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine danach abgeleistete mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Kindererziehung und Pflegetätigkeit können im Umfang bis zu zwei Jahren auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Zum Studium in einem bestimmten Studiengang ist auch berechtigt, wer eine für den beabsichtigten Studiengang geeignete fachspezifische Fortbildungsprüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin oder Fachwirt oder eine gleichwertige fachspezifische Fortbildungsprüfung abgelegt hat.
Vor Aufnahme des Studiums haben die Bewerberinnen und Bewerber an einem Beratungsgespräch teilzunehmen.
Wenn Sie an der Eingangsprüfung oder dem Beratungsgespräch teilnehmen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag mit den entsprechenden beizufügenden Unterlagen an die
HCU Hamburg
- Studierendenverwaltung-
Hebebrandstr. 1
22297 Hamburg
Die Ordnung sowie die Satzung zur Änderung der Ordnung für Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung an der HafenCity Universität Hamburg stehen Ihnen hier zum downloaden zur Verfügung.
Der zeitliche Ablauf gestaltet sich folgendermaßen:
Schriftliche formlose Antragsstellung in der Studierendenverwaltung für das jeweilige kommende Wintersemester vom 15.02. bis 01.04. eines jeden Jahres.
Die Eingangsprüfungen oder Beratungsgespräche werden von einer Fachkommission bis zum 15. Juni durchgeführt.
Über das Ergebnis der Eingangsprüfung wird spätestens bis zum 01. Juli ein Zeugnis ausgestellt, aus dem hervorgeht ob die Eingangsprüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wurde. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem Beratungsgespräch ist ebenfalls bis zum 1. Juli auszustellen.
Achtung: Die bestandene Eingangsprüfung bzw. das durchgeführtes Beratungsgespräch ersetzt nicht die offizielle Onlinebewerbung um einen Studienplatz. Der Eingang einer fristgerechten Bewerbung bis zum 15. Juli ist zwingend erforderlich.
Zurzeit sind alle grundständigen Studiengänge der HCU Hamburg zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt für jedes Zulassungsverfahren eine festgelegte Anzahl von zu vergebenden Studienplätzen.
Da meist mehr Studienplatzbewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden im Hamburger Vergabeverfahren die Studienplätze nach folgenden Quoten vergeben mehr.....
In diesem Studiengang werden nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen folgende Kriterien der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren zugrunde gelegt:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung;
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung;
Im Auswahlverfahren werden wie folgt Punkte hinsichtlich der Kriterien vergeben:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung wird anhand eines speziellen Umrechnungssystems in Punkte umgewandelt (z.B. entspricht die Note 1,0 hier 45 Punkten) und mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung (15 Punkte);
In diesem Studiengang werden nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen folgende Kriterien der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren zugrunde gelegt:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung;
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung;
Im Auswahlverfahren werden wie folgt Punkte hinsichtlich der Kriterien vergeben:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung wird anhand eines speziellen Umrechnungssystems in Punkte umgewandelt (z.B. entspricht die Note 1,0 hier 45 Punkten) und mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung (15 Punkte);
In diesem Studiengang werden nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen folgende Kriterien der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren zugrunde gelegt:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung;
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung;
Im Auswahlverfahren werden wie folgt Punkte hinsichtlich der Kriterien vergeben:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung wird anhand eines speziellen Umrechnungssystems in Punkte umgewandelt (z.B. entspricht die Note 1,0 hier 45 Punkten) und mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert
2. eine erfolgreich abgeschlossene technische und fachspezifische Berufsausbildung (15 Punkte);
In diesem Studiengang wird nach der Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen folgendes Kriterium der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren zugrunde gelegt:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung
Im Auswahlverfahren werden wie folgt Punkte hinsichtlich des Kriteriums vergeben:
Die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung wird anhand eines speziellen Umrechnungssystems in Punkte umgewandelt (z.B. entspricht die Note 1,0 hier 45 Punkten) und mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert
In diesem Studiengang wird nach der Besonderen Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen folgendes Kriterium der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren zugrunde gelegt:
1. die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung;
Im Auswahlverfahren werden wie folgt Punkte hinsichtlich des Kriteriums vergeben:
Die Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung wird anhand eines speziellen Umrechnungssystems in Punkte umgewandelt (z.B. entspricht die Note 1,0 hier 45 Punkten) und mit dem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert










