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Ausländische HZBForeign Applicants
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Besondere Bestimmungen für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands

Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in Deutschland erworben haben. Bitte beachten Sie, dass nicht Ihre Staatsangehörigkeit entscheidend ist, sondern das Land in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben!

Bei Masterbewerbern richtet sich die Feststellung danach, wo Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) erworben haben.

1. Anerkennung der im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (HZB )

Wenn Sie sich für einen Studienplatz an der HafenCity Universität Hamburg bewerben und Ihre HZB nicht in Deutschland erworben haben, nehmen Sie sich bitte etwas Zeit für die folgenden wichtigen Informationen, damit Ihre Bewerbung für einen Studienplatz gelingt!

Sie müssen nachweisen, dass Ihre Schul- bzw. Vorbildung als Hochschulzugang für den jeweiligen Studiengang ausreicht.

Für die Anerkennung der im Ausland erworbenen HZB ist eine Vorprüfung durch die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e. V.) erforderlich.

Folgende Bewerbergruppen benötigen keine Vorprüfung durch uni-assist e.V.: 

Absolventen eines deutschen Studienkollegs mit einem entsprechenden Zeugnis über die Feststellungsprüfung und Personen mit einem Anerkennungsvermerk von einer Behörde mit umgerechneter HZB-Note.

Wie erfolgt die Vorprüfung durch uni-assist e.V.?

Informationen über das Verfahren bei uni-assist e. V. finden Sie im Internet unter www.uni-assist.de.

Welche Unterlagen müssen bei uni-assist eingereicht werden?

  • Dokumente zur Schul- und Hochschulbildung:
    Schicken Sie alle Dokumente, die Ihre im Antragsformular angegebenen Qualifikationen belegen an uni-assist e.V.. In der Regel benötigen Sie für eine Zulassung zum Bachelor-Studium in Deutschland ein Sekundarschulabschlusszeugnis und je nach Herkunftsland zusätzlich einen Nachweis über eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung und möglicherweise sogar zusätzlich den Nachweis von Studienzeiten. Für ein Master-Studium benötigen Sie in der Regel den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums in Verbindung mit einer Fächer- und Notenübersicht für das gesamte Studium. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, genügen auch vorläufige Abschluss- und Leistungsbescheingungen.
  • Sprachnachweise:
    Ausländische Studienbewerber benötigen für eine Zulassung zum Fachstudium in Deutschland adäquate Deutschkenntnisse und für einige Masterstudiengänge ausreichende Englischkenntnisse.
  • Sonstige Dokumente:
    Für bestimmte Masterstudiengänge ist auch der Nachweis von Berufspraxis oder von absolvierten studienrelevanten Praktika erforderlich. Vielleicht müssen Sie auch einen Lebenslauf, ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben oder ähnliches einreichen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen für Ihren Studienwunsch eingereicht werden müssen.

In welcher Form benötigt uni-assist die Dokumente?

  • Das Verfahren bei uni-assist e. V. wird online abgewickelt.
  • Kopien der Originalzeugnisse und Kopien der Zeugnisübersetzungen
    Die HCU verlangt Kopien der Originalzeugnisse (in der Originalsprache) und zusätzlich Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse. Schicken Sie niemals die Originale von Ihren Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien. Sämtliche Kopien - auch die Kopien der Übersetzungen - müssen beglaubigt sein!
  • Beglaubigung:
    Der HCU genügt eine amtliche Beglaubigung. Amtlich bedeutet, dass eine öffentliche Behörde oder die Einrichtung, die das Zeugnis ausgestellt hat, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original mit einem runden Stempel (Dienstsiegel) bestätigt.
  • Übersetzungen:
    Die HCU akzeptiert Zeugniskopien oder Übersetzungen in englischer Sprache. Eine Übersetzung ins Deutsche ist dann nicht mehr notwendig. Alle Übersetzungen müssen von staatlich vereidigten Übersetzern stammen.

Was kostet eine Prüfung durch uni-assist?
Nachdem Sie die Unterlagen bei uni-assist eingereicht haben, müssen Sie das festgelegte Entgelt (43 Euro für Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Ländern und 68 Euro für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern) an uni-assist überweisen. Ohne diese Überweisung wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

Das Vorprüfungsdokument (VPD) kommt per Post
Das Ergebnis der Vorprüfung erhält die HCU direkt von uni-assist e. V. zugesandt.

Dem Dokument können Sie entnehmen, welcher Note des deutschen Notensystems die Note Ihrer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Außerdem ist das Datum Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vermerkt. Der Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung gibt Ihnen auch Informationen darüber, ob Sie alle Fächer (allgemeine HZB) oder nur bestimmte Fachrichtungen (fachgebundene HZB) studieren dürfen.

Achtung: uni-assist e. V. prüft nur vollständige Bewerbungen. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Bewerbung dort vollständig ist, da sie sonst nicht an die HCU weitergeleitet wird.

2. Erforderliche Sprachkenntnisse
Sie können sich auch ohne das verlangte Sprachzertifikat um einen Studienplatz bewerben. Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass Sie den entsprechenden Sprachkurs besuchen oder Sie die entsprechende Prüfung abgelegt haben. Das verlangte Sprachzertifikat muss spätestens acht Wochen nach Semesterbeginn nachgereicht werden.

3. Bewerbung
Für die Bewerbung an der HCU ist zusätzlich zur Bewerbung bei uni-assist e. V. eine Onlinebewerbung über ahoi erforderlich. Die Onlinebewerbung muss ausgefüllt und bis zum 15.07.2011 elektronisch an die HCU Hamburg geschickt werden. 

Sofern Ihnen schon aus früherer Zeit ein Anerkennungsvermerk von einer zuständigen Behörde über die Gleichwertigkeit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, können Sie natürlich diesen einreichen.

4. Fristende
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Bewerbungsfristen um Ausschlussfristen handelt! Es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!

Achtung!
Bewerbungen, die ohne vorherige Prüfung durch uni-assist bei der HCU eingehen, werden aus formalen Gründen mit einem schriftlichen Bescheid abgelehnt.

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