Studienplatzbewerbung in ein Erstsemester
Wenn Sie einen Bachelor- oder ein Masterstudium an der HCU Hamburg beginnen möchten, dann finden Sie auf den folgenden Seiten alle nötigen Informationen. Als Erstes bedarf es der Feststellung, ob Sie zu den sogenannten Bildungsinländern oder Bildungsausländern gehören.
Als
- deutsche Bewerberin und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung,
- sowie als ausländische Bewerberin und Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung und
- als Bewerberinnen und Bewerber die eine deutsche Schule im Ausland besucht haben, sowie
- als Bewerberin und Bewerber aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit einer deutschen oder europäische Hochschulzugangsberechtigung,
gehören Sie zu den Bildungsinländern. Sofern Sie als ausländischer Bewerber innerhalb der EU bzw. EWR bereits ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (z.B. Bachelor) erfolgreich abgeschlossen haben, gelten Sie zulassungsrechtlich bei der Bewerbung um einen Master-Studienplatz als Bildungsinländer.
Für Sie gelten die auf den folgenden Seiten genannten
Zulassungsvoraussetzungen für einen Bachelorstudiengang mehr...
Zulassungsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang mehr...
Notwendige Deutschkenntnisse mehr...
Bildungsausländer sind alle anderen!
Für Sie gelten die auf den folgenden Seiten genannten
Zulassungsvoraussetzungen für einen Bachelorstudiengang mehr...
Zulassungsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang mehr...
Notwendige Deutschkenntnisse mehr...
Besonderheiten für Studieninteressierte ohne deutsche
oder europäische Hochschulzugangsberechtigung mehr...










