Praktikum
Das Praktikum soll den Studierenden die Gelegenheit geben, ihre bis dahin erworbenen Kenntnisse und Methoden in der Arbeitswelt zu überprüfen und zu vertiefen. Sie können dadurch idealerweise einschätzen, welche Schwerpunkte Ihnen liegen, um eine berufliche Orientierung überprüfen und ggf. entsprechende Vertiefungsangebote im Studium wählen zu können.
Praktika können in allen Institutionen mit Stadtplanungsbezug abgeleistet werden, insbesondere in:
- Stadt-, Regional- und Landesplanungsämter, Kommunal- und Regionalverbände
- Planungsbüros (Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrs-, Infrastruktur-, Landschafts- und Umweltplanung, Architektur und Städtebau)
- Verkehrs-, Landschafts-, Umwelt- und sonstige raumbezogene Fachplanungen
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Landesentwicklungsgesellschaften, Stadtmarketingagenturen
- Projektmanagement-, Wohnungs- und Immobilienunternehmen
- Kommunalberatungen, Unternehmensberatungen
- Kommunale Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag, Difu, etc.)
Für Praktika in weiteren Einrichtungen ist vorab eine Genehmigung des Prüfungsausschusses einzuholen.
Praktikumsstellen
Die Praktikumsstelle wird von den Studierenden selbständig gesucht. Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie auch in der blueBOX, der HCU-Transferstelle für Lehre, Forschung und Praxis:
Dauer
In der Bachelorprüfungsordnung 2004 beträgt die Praktikumsdauer 12 Wochen. Diese Praktikumszeit muss nicht zwingend am Stück durchgeführt werden. Auch ist sie zeitlich nicht in ein Semester eingebunden, sondern kann jederzeit bis zum Erwerb des Bachelors absolviert werden.
Studierende, die nach der Bachelorprüfungsordnung 2009 studieren, müssen 8 Wochen Praktikum nachweisen. Diese können am Stück oder in zwei Blöcken à 4 Wochen absolviert werden. Laut Prüfungsordnung liegt das Praktikum im 5. Fachsemester, in der Praxis kann das Praktikum jedoch auch in den Semesterferien außerhalb des 5. Fachsemesters abgeleistet werden.
Anerkennung
Zur Anerkennung durch den Praktikumsausschuss müssen eine Praktikumsbestätigung sowie ein Antrag auf Anerkennung durch den Praktikumsausschuss eingereicht werden.
Die Praktikumsbestätigung muss von der Praktikumsstelle ausgestellt werden. Sie muss Auskunft darüber geben, wo, in welchem Zeitraum und mit welcher wöchentlichen Arbeitszeit das Praktikum erfolgreich absolviert wurde. Ebenso sollte eine Kurzbeschreibung der Tätigkeiten des Praktikanten enthalten sein.
Der Antrag auf Anerkennung der Praktikumszeiten ist ebenso auszufüllen.
Beides muss in der Infothek in der Averhoffstraße abgegeben werden.
Praktikumsordnung | Merkblatt
Für die Bachelorprüfungsordnung 2004 gilt die Praktikumsordnung BPO 2004.
Merkblatt zum Praktikum für die Bachelorprüfungsordnung 2009.
Praktikumsausschuss
Der Vorsitzende des Praktikumsausschusses für die BPO 2004 ist Prof. Dr. Jürgen Pietsch.
Zuständig für die BSPO SP 2009 ist Prof. Dr. Thomas Krüger als Prüfungsausschussvorsitzender.










