Die neue Struktur der HCU
In ihrer gesetzlich festgelegten Gründungsphase, die am 30. September 2008 endete, hat die HCU im engen Dialog und Abstimmungsverfahren mit ihrem Hochschulrat und der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) eine neue einzigartige und innovative organisatorische Struktur (download "Die zukünftige Struktur der HCU") entwickelt. Hierfür wurde in intensiver Diskussion in den Gremien der HCU eine neue Grundordnung (download "Grundordnung der HCU") erarbeitet, die das Fundament für die Struktur- und Entwicklungsplanung ("STEP") der HCU bildet und die am 1. Oktober 2008 rechtskräftig wurde. Die Grundordnung setzt zum einen die Vorgaben des Hamburgischen Hochschulgesetzes um, zum anderen bildet sie für die HCU die Grundlage für die Fächer übergreifende Zusammenarbeit.
Zwei wesentliche Aspekte stehen beim zukünftigen Organisationsaufbau und der akademische Ausrichtung für die Hochschule im Vordergrund:
Eine schlanke und transparente Entscheidungsstruktur sowie eine Organisationsgliederung, die Spielräume für die Nutzung der interdisziplinären Potenziale in Studium und Forschung nutzt und die gleichzeitig die Vertretung der bestehenden Fachkulturen nach außen gewährleistet.
Zukünftig werden „Schools“ als Fächer übergreifende, am Studienniveau orientierte Organisationseinheiten die zentrale Rolle in der neuen Organisationsstruktur einnehmen.
An der HCU gibt es zukünftig eine „Bachelor-School“, eine „Master-School“ und eine „Research-School“. Diese Schools bilden die operative Arbeit der Hochschule, die Entscheidungsbildung und die Zuordnung von Verwaltungsleistungen ab.
Die professionelle Fachlichkeit – als Vertretung nach außen und als Qualitätssicherung nach innen – wird durch die Studiengänge gewährleistet. Diesen wird jeweils eine Leitungsfunktion, die Studiendekaninnen bzw. Studiendekane, zugeordnet. Sie übernehmen auch repräsentative Funktionen. Die Schools werden von den Vizepräsidentinnen bzw. den Vizepräsidenten geleitet. Ihnen zur Seite steht jeweils ein Gremium aus den Studiendekaninnen bzw. Studiendekanen und vom Senat eingesetzte Vertreterinnen bzw. Vertreter der weiteren Statusgruppen.
In der Research School liegt die Leitung bei einem Gremium, bestehend aus der Leitung des Promotionskollegs und den gewählten Sprecherinnen und Sprechern der Forschungsgruppen.
Das Studium Fundamentale wird nicht als eigenständiger Studiengang organisiert, sondern nimmt eine Querschnittsfunktion über alle Studiengänge wahr. Gleichwohl wird es – wie jeder Studiengang – durch eine vom Hochschulsenat gewählte Studiendekanin, bzw. einen Studiendekan geleitet.
Die Forschungsgruppen sind über Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) ausgestattete flexible, themenbezogene Teams von Wissenschaftlern. Die Zuordnung von Personal- und Sachmitteln erfolgt zum einen über Berufungsverhandlungen, zum anderen über einen zusätzlichen Stellenpool, der die in den Forschungsgruppen angesiedelten Wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen speist und in den die Stellen nach Ablauf der Forschungsprojekte wieder zurück fallen.
AdHOCH - Das gemeinsame Verwaltungs-Service-Zentrum
Gleichzeitig mit der Gründung wurde der HCU die Aufgabe übertragen, für die kleineren Hochschulen Hamburgs, die HfBK, die HfMT und die HCU ein gemeinsames Verwaltungs-Service-Zentrum aufzubauen: Administrative Dienste der Hochschulen, AdHoch. Diese Verwaltungseinheit ist als Backoffice aufgestellt. Ziel ist die Kompetenzbündelung in einer Kernverwaltung zur Nutzung durch alle drei kleinen Hochschulen.
Spezielles Verwaltungs-Know-how muss somit nicht weiter in den einzelnen Hochschulen in der gesamten Breite vorgehalten werden. Der operative Betrieb der zentralen Verwaltungseinheit AdHoch hat sich durch die integrierte Organisation zur Erledigung einer Vielzahl von Verwaltungsaufgaben der unterschiedlichen Hochschultypen als erfolgreich erwiesen.
AdHoch gliedert sich in vier Sektoren:
- Finanzen und Beschaffung, einschließlich Drittmittelverwaltung, Vertragsmanagement und planorientiertes Controlling
- Personalwesen, einschließlich Stellenbewirtschaftung, insoweit auch für die HfbK und die HfMT
- Studierendenverwaltung, einschließlich Prüfungsverfahren für Bachelor und Master
- die Verwaltungs-IT einschließlich der Einführung des Campus- Management-Systems.
Das Front Office der HCU ist mit Verwaltungstätigkeiten vor Ort betraut und hat sich zu einer tragfähigen Organisationseinheit sowohl im Service für die Studierenden, als auch in der verwaltungstechnischen Unterstützung als Ansprechpartner für Forschung und Lehre entwickelt. Dabei übernimmt das Front Office die direkte Kommunikation mit den Nachfragenden. Zur inhaltlichen Weiterverarbeitung gibt das Front Office Vorgänge an das Back Office innerhalb eines Geschäftsprozesses weiter.
| Grundordnung der HafenCity Universitaet Hamburg - Universitaet fuer Baukunst | Download | |||
Der Gründungssenat der HCU hat am 09. Juli 2008 gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die HafenCity Universität Hamburg (HCUG) vom 14. Dezember 2005 (Hamburgisches Gesetzund Verordnungsblatt (HmbGVBl.) 2005, Seite 491) in Verbindung mit § 85 Absatz 1 Nr. 1 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) nachfolgende Grundordnung genehmigt. Die Grundordnung wurde mit Beschluss vom 04. September 2008 durch den Hochschulrat der HCU genehmigt. |
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